Ziel sei es, den telefonischen Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Verwaltung zu verbessern. Damit stehe künftig eine bayernweite telefonische Anlaufstelle zur Verfügung, die Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zu Verwaltungsleistungen schnell und unkompliziert unterstütze.
Service-Hotline täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr
Ähnlich wie die bekannten Notrufnummern 110 und 112 steht die 115 als leicht merkbare einheitliche Telefonnummer für Anliegen rund um staatliche und kommunale Verwaltungsleistungen zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger erreichen den Service montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr. In einigen bayerischen Kommunen, etwa in der Landeshauptstadt München, war das Angebot bereits zuvor verfügbar.
Andere Servicenummern bleiben weiterhin erreichbar
Mit der Anbindung an die 115 baue Bayern den telefonischen Bürgerservice weiter aus und setze zugleich bundesweite Vorgaben zum Zugang zu Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz um. Die bestehende Servicenummer der Staatsregierung, «Bayern direkt» unter 089/122220, und kommunale Services bleiben den Angaben zufolge weiterhin als eigenständige Angebote erreichbar. Sie ergänzten sich und sorgten gemeinsam für einen niederschwelligen und bürgerfreundlichen Zugang zur Verwaltung.
Antworten auf alle Fragen von A bis Z
Von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung: Das Team der Behördennummer 115 beantwortet alle Fragen zu Leistungen der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen. Mit Hilfe des 115-Gebärdentelefons können auch gehörlose und hörbehinderte Menschen die Behördennummer unter Gebärdentelefon – Behördennumer 115 nutzen. Bayern gehörte zu den letzten Bundesländern, die bisher eine flächendeckende Umsetzung nicht realisiert hatten.