Bild: Sven Hoppe/Archiv
20.05.2020

Wanderausflüge - was muss ich beachten?

Viele Biergärten haben geöffnet, ab dem 25. Mai dürfen auch die Restaurants nach der Corona-Pause wieder Speisen im Lokal anbieten. 

Auch die Berghütten dürfen dann wieder vollständig öffnen, aktuell bieten viele ihrer Schmankerl für Wanderer to go oder im Biergarten an.

Allerdings: Wer jetzt eine  Wandertour plant, sollte einige Dinge beachten.

Auch der Deutschen Alpenverein warnt vor einem zu großen Ansturm auf die Hütten am Wochenende: Das Wetter soll gut werden und viele nutzen den Feiertag (Christi Himmelfahrt) für ein verlängertes Wochenende und einen Wanderausflug.

Das sollte man beim Wandern beachten

An vielen Hütten kann es daher zu langen Wartezeiten kommen. Außerdem gelten dort dann auch die gleichen Regeln wie im Biergarten. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt beim Packen des Wanderrucksacks an eine Maske und bestenfalls auch an Desinfektionsmittel denken.

Außerdem: Planen Sie ihre Touren sorgfältig – wer ein wenig Erfahrung hat, sollte nicht unbedingt die beliebtesten Wandertouren wählen. Auch beim Wandern gilt es, den Mindestabstand zu anderen Wanderern einzuhalten und nur mit den Personen wandern zu gehen, mit denen Sie ansonsten auch Kontakt haben dürfen – sprich: Maximal zwei Haushalte (z.B. zwei befreundete Familien) dürfen miteinander wandern gehen.

Machen Sie ihre Wandertour außerdem am besten nicht von der Einkehr in eine Hütte abhängig und bedenken Sie dabei mögliche Wartezeiten. Wer sich eine eigene Brotzeit mitnimmt, ist auf der sicheren Seite.

Wie sieht’s aus mit Übernachtungen?

Ab dem 30. Mai sollen voraussichtlich wieder in Bayern touristische Übernachtungen möglich sein – auch einige Hütten werden dann wieder Übernachtungsmöglichkeiten anbieten. Wann welche Hütte öffnet, finden Sie hier im Überblick.

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